Autounfall im Ausland

27 August 2010 Kein Kommentar

In der schönsten Zeit des Jahres nutzen viele Menschen wieder das Auto, um in den wohlverdienten Urlaub zu fahren. An einen Unfall denkt man da ganz sicher zuletzt, aber ganz besonders im Ausland kann eine kurze Unaufmerksamkeit schnell einen Unfall verursachen und dann zu einer Reihe von Problemen führen. Wohl dem, der für den Fall des Falles gut gerüstet ist.

Wie in Deutschland auch, so muss an der Unfallstelle zur Sicherung zuerst ein Warndreieck aufgestellt werden. Erste Hilfe gehört ebenfalls in allen Ländern zur Pflicht. Die Polizei muss verständigt werden bei hohem Sachschaden oder wenn Personen verletzt wurden.

In einigen Ländern nimmt die Polizei aber auch Bagatellschäden auf, weil für die spätere Schadenregulierung ein polizeiliches Unfallprotokoll vorgelegt werden muss. Dazu gehören Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Polen, Rumänien, die Slowakei, Tschechien und Ungarn.

Vernünftig ist es in jedem Fall, die wichtigsten Daten des Unfallgegners aufzunehmen wie seine Anschrift, das Autokennzeichen und seine Versicherungsgesellschaft und die Unfallstelle von mehreren Stellen zu fotografieren. Sinnvoll ist auch ein europäischer Unfallbericht, der mehrsprachig in den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich ist.

Bei Personenschäden sollte man sich vom Arzt im Reiseland ein Attest ausstellen lassen, weil sonst die Forderung von Schmerzensgeld problematisch werden kann.

Ist man aus dem Urlaub zurück, sollte man sich schnellstens um die Schadenregulierung kümmern. Ist der Unfall innerhalb der EU oder in EU-nahen Ländern wie Liechtenstein, Island, die Schweiz oder Norwegen passiert, muss der Schaden in Deutschland bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zur Erstattung eingereicht werden. Diese muss den Schaden innerhalb von drei Monaten regulieren, wobei hier das Verkehrs- und Schadenersatzrecht des Unfalllandes angewendet wird. Bei Personenschäden sollte man einen Anwalt einschalten.

Unfälle, die in anderen Ländern passiert sind, müssen direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung des Gegners gemeldet werden. Auch hier sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Gerade für den Fall der Einschaltung eines Anwalts ist es nach Ansicht des ADAC empfehlenswert, eine Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung abzuschließen.

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