Begrenzung für den Arbeitgeberanteil der Gesetzlichen Krankenversicherung
1 November 2009
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Im Rahmen der Verhandlungen zum Koalitionsvertrag des neuen Regierungsbündnisses aus CDU / CSU und FDP gelangte eine Information in die Öffentlichkeit, nach der der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung künftig begrenzt werden soll.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung könnten demnach ab 2011 zum Teil auf einkommensunabhängige Prämien umgestellt und ein Sozialausgleich über das Steuersystem eingeführt werden. Der Arbeitgeberanteil würde eingefroren und damit etwaige Kostensteigerungen des Krankenversicherungssystem stärker auf die Versicherten abgewälzt. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung könnte dies insbesondere Geringverdiener stark belasten.