Allgemein
Seit Dezember 2012 gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gelten sie für alle neuen Versicherungsabschlüsse: die sogenannten Unisex-Tarife, die die Gleichsetzung von Frauen und Männern bei der Tarifberechnung gesetzlich festlegen.
Gemäß der EU-Grundrechtscharta (Artikel 21 sowie 23) werden geschlechtsbezogene Tarifregelungen als diskriminierend angesehen und sind deshalb seitens der EU-Gesetzgebung verboten. Obwohl bereits 2007 die Gleichstellungsrichtlinie in Kraft trat, wurde erst 2012 die Möglichkeit der Ausnahmeregelung untersagt.
Die Auswirkungen im Überblick
Zahlreiche Versicherungen sind von der Unisex-Tarifregelung betroffen. Zu ihnen gehören beispielsweise:
private Kranken- und Krankenzusatzversicherungen,
private Renten- und Pflegeversicherungen,
Lebens- und Unfallversicherungen,
Sterbegeldversicherungen sowie
KfZ-Versicherungen.
Während Frauen im Bereich …
Ein laufendes Gerichtsverfahren zwischen Versicherer und Versichertem ist kein ausreichender Grund, um den Anbieter der KFZ-Haftpflichtversicherung davon abzuhalten, das Fahrzeug des Versicherten abmelden zu lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes und unterstrich dabei ausdrücklich, dass dies auch dann gelte, wenn sich im Prozess herausstellen sollte, dass dem Versicherten Recht zu geben sei. Im Umkehrschluss sei die Gefahr viel zu groß, dass sich ein nicht mehr versichertes Fahrzeug auf den Straßen bewege.
Der Streitfall
Konkret ging es in dem Verfahren um die Zahlung von Beiträgen. Geklagt hatte ein Versicherter, dessen …
Die Bundesregierung plant ein neues Versorgungsgesetz, das bei den Krankenversicherungen voraussichtlich Mehrausgaben in Milliardenhöhe verursachen wird.
Bei den vielen Baustellen im Gesundheitswesen muss die Frage erlaubt sein, wer die Kosten tragen soll. Bei allem Wohlwollen, dass man den Planungen des neuen Versorgungsgesetzes entgegen bringen könnte, sieht es so aus, als wenn wieder die Versicherten die Zeche zahlen müssen.
Er wurde im Jahr 2009 ins Leben gerufen – der Pflegestützpunkt für die Empfänger und Antragsteller von Pflegeleistungen. Ein Rechtsanspruch auf individuelle Beratung durch einen Pflegeberater machte diese Einrichtung notwendig. Die Pflegestützpunkte sollen Ratsuchenden Hilfe und Unterstützung bei sich anbahnender Pflegebedürftigkeit geben.
Die Diskussion ist nicht neu und das Klischee auch nicht – sind gesetzlich Versicherte nun Patienten zweiter Klasse oder nicht? Da sind die privilegierten Privatpatienten auf der einen Seite, die gesetzlich Versicherten auf der anderen Seite, die froh und dankbar sein können, überhaupt einen Termin zu erhalten. Aber sieht die Realität tatsächlich so aus? Oder hält sich hier ein Vorurteil wieder einmal besonders hartnäckig?
Eine Kooperation von Tchibo mit dem Direktversicherer Asstel macht es möglich – zukünftig können Tchibo Kunden bei ihrem Kaffee Einkauf gleich eine Heilpraktiker Zusatzversicherung abschließen! Dass das einzigartige Geschäftsmodell von Tchibo von Erfolg gekrönt ist, zeigt sich seit vielen Jahren.
Die Private Krankenversicherung gilt als das liebste Kind der Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler – im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung erhält ein Vermittler eine großzügige Provision bei relativ kurzer Haftungszeit.
Die aktuelle Statistik des GKV-Spitzenverbandes brachte es ans Licht – in den letzten fünf Jahren hat der Umsatz an Arzneimitteln um 20 Prozent zugenommen. Diese Zahl teilte die Techniker Krankenkasse (TK) kürzlich mit unter Berufung auf diese aktuelle Statistik des GKV-Spitzenverbandes.
Ab dem 01. September müssen viele Millionen Versicherte erneut mehr für ihre Arzneimittel zuzahlen. Die Zahl der zuzahlungsfreien Arzneimittel reduziert sich innerhalb eines Jahres erneut von etwa 10.000 auf 5.000. Damit wollen die Krankenkassen pro Jahr bis zu 460 Millionen Euro bei den Herstellern der Pharmaindustrie einsparen. Trotzdem behalten sie die Zuzahlungen ihrer Versicherten ein, die sie von den Apotheken weitergeleitet erhalten. Schon in 2009 lag dieser Betrag bei 1,7 Milliarden Euro.
Fragen um die eigene Gesundheit müssen häufig sehr zügig beantwortet werden – und doch erhalten gesetzlich Versicherte nicht immer die richtigen Antworten. Stiftung Warentest hat in der Ausgabe von September der Zeitschrift Finanztest Beratung, Service und Informationen im Internet von 21 Krankenkassen untersucht – nur zwei von ihnen erhielten dabei das Urteil „Gut“.