Neues Versorgungsgesetz verursacht Mehrausgaben bei den Krankenkassen

21 Juli 2011 Kein Kommentar
Anzeige

Die Bundesregierung plant ein neues Versorgungsgesetz, das bei den Krankenversicherungen voraussichtlich Mehrausgaben in Milliardenhöhe verursachen wird.
Bei den vielen Baustellen im Gesundheitswesen muss die Frage erlaubt sein, wer die Kosten tragen soll. Bei allem Wohlwollen, dass man den Planungen des neuen Versorgungsgesetzes entgegen bringen könnte, sieht es so aus, als wenn wieder die Versicherten die Zeche zahlen müssen.

Wenn die Versorgungspläne in Kraft treten, werden die Krankenversicherten mal wieder durch zusätzliche Beiträge zur Kasse gebeten. Die Mehrausgaben zwingen die Krankenversicherungen dazu, sich diese Kosten von ihren Mitgliedern bezahlen zu lassen.
Tägliche Berichterstattungen in den Medien weisen auf die Gefahr neuer oder höherer Zusatzbeiträge, die von den Krankenversicherungen erhoben werden, in aller Ausführlichkeit hin.

Hinweis: Wer sich über die Kündigungsmöglichkeit bei Erhebung von Zusatzbeiträgen erkunden möchten kann das hier tun.

Die Krankenversicherungen haben errechnet, dass sich durch das Gesetz, im Jahr 2013 Mehrausgaben von bis zu vier Milliarden ergeben könnten. Um einen Ausgleich zu schaffen, müssten die Krankenversicherungen die Versicherten mit einem monatlichen Beitrag von circa 6,70 Euro belasten.
Im Gegensatz zum Gesundheitsministerium sind die Kassen der Meinung, durch die hohen Mehrkosten wird sich keine erhebliche Verbesserung bei der Versorgung der Kranken ergeben.
Das Gesundheitsministerium wiederum weißt darauf hin, durch ein neues Versorgungsgesetz würde sich unter anderem der Ärztemangel verbessern.
Wobei in Deutschland kein grundsätzlicher Ärztemangel herrscht, sondern nur die ländlichen Randgebiete unterversorgt sind. Hier ist also kein Bedarf an mehr Ärzten zu vermerken, es ist eher ein Verteilungsproblem.

Die Bundesregierung möchte den Versicherten in ländlichen Regionen eine verbesserte ärztliche Versorgung zukommen lassen. Schneller einen Arzttermin bekommen, kürzere Wege und eine bessere Versorgung schwer erkrankter Menschen ist durchaus wünschenswert. Die Krankenkassen bleiben aber bei ihrer Meinung, die entstehenden enormen Zusatzkosten bringen keinen Mehrwert für die Kranken in den unterversorgten Gebieten. Das Gesundheitsministerium (http://www.bmg.bund.de/) ist jedoch weiterhin der Ansicht, der Ärztemangel würde durch das neue Versorgungsgesetz verbessert. Unter diesem Aspekt bleibt zu wünschen, dass eine Lösung erzielt wird, die nicht zu Lasten der Versicherten geht.

Private Krankenversicherung im Vergleich

Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Produkt- und Anbietervergleich zur Privaten Krankenversicherung an. Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.