Private Krankenversicherung Altersrückstellung

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Die Versicherungsprämie, die Sie für Ihre private Krankenversicherung bezahlen müssen, deckt zum einen die von der Versicherung versprochenen Leistungen ab. Zum anderen beinhaltet der Beitrag aber auch so genannte Altersrückstellungen, durch die Sie im Alter vor zu hohen Beiträgen geschützt werden sollen. Die Beitragserhöhung im Alter ist notwendig, um die steigenden Kosten begleichen zu können, denn statistisch gesehen gehen ältere Menschen häufiger zum Arzt, gleichzeitig müssen sie mehr Medikamente einnehmen.

Im Rahmen der Altersrückstellungen bezahlen Sie daher in jungen Jahren höhere Beiträge, als diese zur Begleichung Ihrer Risikokosten notwendig wären. Im Alter dann können die Versicherungen auf diese Altersrückstellungen zurückgreifen und Ihren Beitrag somit niedrig halten. Für Sie bedeutet dies, dass sich Ihr Beitrag im Alter nur moderat erhöht und größere Beitragsschwankungen ausbleiben.

Altersrückstellungen werden jedoch immer nur von der Versicherungsgesellschaft gebildet, bei der aktuell eine Krankenversicherung besteht. Bei der Kündigung der Versicherung gehen diese Altersrückstellungen verloren, was mitunter zu höheren Beiträgen im Alter führen kann.

Im Zuge der Gesundheitsreform war die Gesetzgebung jedoch daran interessiert, die Mitnahme der Altersrückstellungen zu erleichtern. Allerdings konnten Sie Ihre bereits aufgebauten Altersrückstellungen nur im ersten Halbjahr 2009 mitnehmen, wenn Sie sich für den Basistarif der neuen Versicherung entschieden haben. Aktuell ist die Mitnahme der Altersrückstellungen nicht mehr möglich, was einen Wechsel der PKV erschweren kann.

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