Private Krankenversicherung Arbeitgeberzuschuss

Arbeitgeber haben in Deutschland eine große Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Sie zahlen diesen nicht nur das monatliche Gehalt sondern beteiligen sich auch an den Beiträgen für die Sozialversicherungssysteme. Dabei werden die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- sowie Krankenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Lediglich bei der Krankenversicherung tragen Sie als Arbeitnehmer seit Juli 2005 einen Zusatzbeitrag von 0,9%. Dieser wurde eingeführt, um die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten und die Arbeitgeber gleichzeitig nicht weiter zu belasten. Somit sollten die Lohnnebenkosten gesenkt und der Produktionsstandort Deutschland attraktiver werden.

Den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten Sie jedoch nicht nur dann, wenn Sie Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Auch dann, wenn Sie sich aufgrund des Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze für eine private Krankenversicherung entschieden haben, muss Ihr Arbeitgeber seinen Beitrag leisten.

Arbeitgeber beteiligen sich dabei in der Regel zu 50% des Höchstbetrages der gesetzlichen Krankenkassen, und zwar sowohl bei Ihrer Versicherung als auch bei der Versicherung von Familienangehörigen. Ihr Arbeitgeber kann neben diesen Pflichtbeiträgen auch freiwillige Beiträge leisten und sich dabei an den tatsächlichen Kosten Ihrer PKV zu 50% beteiligen. Sofern Ihr Beitrag also 800 Euro monatlich beträgt, ist so ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 400 Euro möglich.

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