Private Krankenversicherung Basistarif
Der Basistarif der privaten Krankenversicherung ist eine Form der Krankenvollversicherung. Ebenso wie bei vielen anderen Tarifen können Sie als Versicherter hiermit die Kosten für Arzt- und Krankenhausbehandlungen abdecken.
Entstanden ist der Basistarif im Rahmen der Gesundheitsreform, nach der alle Verbraucher nunmehr der Versicherungspflicht unterliegen. Diese Versicherungspflicht gilt für alle Menschen, die nicht im Rahmen der Sozialversicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, dürfen die Versicherungsunternehmen Antragsteller nun nicht mehr abweisen, so dass auch Menschen mit chronischen Krankheiten aufgenommen werden müssen. Zudem gewährleistet der Basistarif durch niedrige Beiträge, dass auch die private Krankenversicherung bezahlbar bleibt.
Die Beiträge im Basistarif berechnen sich ebenso wie in anderen Tarifen der PKV anhand Ihres Alters sowie Ihres Geschlechts. Allerdings darf Ihr Beitrag nie über den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, wovon Sie vor allem als Älterer profitieren können. Sollten Sie gar als “Hilfebedürftig” im Sinne des Sozialgesetzbuches eingestuft werden, reduziert sich Ihr Beitrag nochmals, denn die Sozialversicherungsträger unterstützten Sie dann.
Aufgrund dieser Anforderungen an den Basistarif genießen Versicherte beim Arzt und im Krankenhaus zwar den Status des Privatpatienten, die Leistungen sind im Vergleich mit anderen PKV-Tarifen jedoch deutlich gekürzt. Als Versicherter erhalten Sie im Basistarif daher meist nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, zusätzliche Leistungen müssen Sie auch separat bezahlen, wodurch jedoch wiederum der Beitrag der PKV steigt.