Private Krankenversicherung Beamte
Als Beamter erhalten Sie von Ihrem Dienstherren je nach Bundesland bis zu 80% Ihrer Krankheitskosten als Beihilfe erstattet. Gleiches gilt für Ihren nicht berufstätigen Ehepartner sowie Ihre Kinder. Der Leistungsumfang ist dabei in der Beihilfeverordnung geregelt, wodurch Sie eine medizinische Grundversorgung erhalten. Die restlichen Krankheitskosten müssen unter Umständen privat finanziert werden, so dass dies für Sie eine hohe Belastung bedeuten kann.
Diese zusätzlichen Kosten können Sie je nach Wahl durch die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse oder durch Abschluss eines privaten Beihilfetarifs decken. Sofern Sie sich für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden, werden Sie zum Höchstbeitrag versichert. Für Sie als Beamte ist daher die gesetzliche Krankenversicherung nicht immer die günstigste Wahl. Die Abrechnung der zusätzlichen Kosten erfolgt hierbei über die Chipkarte, die Sie als Versicherter der gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
Die Alternative sind Beihilfetarife der privaten Krankenkassen. Diese Tarife übernehmen alle über die Beilhilfe hinaus anfallenden Kosten, je nach Wunsch können auch Zusatzvereinbarungen wie die Chefarztbehandlung im Krankenhaus integriert werden. Da sich die Beiträge hier nicht nach Ihrem Verdienst, sondern nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand berechnen, können Sie als junger Versicherter unter Umständen Einsparungen erzielen. Ältere Beamte hingegen müssen oft höhere Beiträge bezahlen. Für alle Arzt- und Krankenhauskosten, die Ihre Beihilfe übersteigen, erhalten Sie dann vom Arzt eine Rechnung, die Sie zuerst privat bezahlen und anschließend durch Einreichung bei der PKV erstattet bekommen.