Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

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In Deutschland gibt es ein umfassendes Sozialversicherungssystem, welches neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Pflege- sowie die Krankenversicherung umfasst. Die Höhe der Beiträge für die Sozialversicherungen orientiert sich maßgeblich an Ihrem Einkommen, so dass Sie bei höheren Bruttobezügen auch höhere Beiträge bezahlen müssen. Durch dieses System soll die Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen ermöglicht und Einkommensunterschiede berücksichtigt werden.

Um Sie als Besserverdiener bei Ihrer Krankenversicherung jedoch nicht über Gebühr zu belasten, wurde schon in den 1960er Jahren die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt. Die Beiträge für die Krankenversicherung steigen demnach nur bis zum Erreichen dieser Einkommensgrenze, bei einem höheren Einkommen bleiben Ihre Beiträge dann konstant.

Für Arbeitnehmer in Deutschland wurde die Beitragsbemessungsgrenze, egal ob das Einkommen im Osten oder im Westen Deutschlands erzielt wird, bei 44.100 Euro festgelegt. Diese Grenzen werden von der amtierenden Bundesregierung in jedem Jahr neu festgelegt, sie orientieren sich dabei maßgeblich an den Einkommenssteigerungen in Deutschland. Für 2010 liegt die Einkommensgrenze vermutlich bei 45.000 Euro.

Über viele Jahre war die Beitragsbemessungsgrenze identisch mit der Versicherungspflichtgrenze, bis zu deren Höhe die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Seit dem Jahr 2003 liegt die Versicherungspflichtgrenze jedoch höher, um so den Kreis der gesetzlich Versicherten zu erhöhen und damit die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten.

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