Private Krankenversicherung Referendare
Als verbeamteter Lehrer sowie als Referendar erhalten Sie in der Regel 50% Ihrer Krankheitskosten als Beihilfe von Ihrem Dienstherren, meist vom Land, erstattet. Die restlichen Kosten müssen Sie jedoch aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen. Dies gilt auch für Ihren nicht oder nur geringfügig tätigen Ehepartner sowie Ihre Kinder, die ebenfalls Anspruch auf Beihilfe haben. Erhalten nicht berufstätige Ehepartner bis zu 70% der Krankheitskosten als Beihilfe erstattet, können Kinder sogar 80% erhalten. Um diese Kosten abzusichern, können Sie entweder in die gesetzliche oder aber in die private Krankenkasse eintreten.
Da die private Krankenversicherung jedoch in der Regel weitaus höhere Leistungen bei geringeren Beiträgen bietet, entscheiden sich viele Referendare für den Abschluss einer Privaten Krankenversicherung. Diese Beihilfetarife sind vor allem für junge Männer interessant, die hiermit durchaus sparen können. Frauen oder Familien hingegen sollten genau prüfen, ob die Private Krankenversicherung für Referendare die beste Wahl ist oder ob alternativ die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse gewählt werden soll.
Die private Krankenversicherung unterscheidet sich dabei in vielen Punkten von der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht nur, dass die Leistungen der PKV Referendare meist deutlich umfangreicher sind, auch im Bereich der Abrechnung unterscheiden sich beide Systeme erheblich. Müssen Sie als gesetzlich Versicherter lediglich Ihre Versicherungskarte vorlegen, um die Arztkosten begleichen zu können, erhalten Sie als privat Versicherter eine Rechnung Ihres Arztes, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse wird im Anschluss daran die Erstattung der Kosten, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung, vornehmen.