Private Krankenversicherung Selbstbeteiligung
Wenn Sie Tarife zur privaten Krankenversicherung vergleichen, werden Sie immer wieder auch auf Beiträge mit Selbstbeteiligung stoßen. Bei diesen Tarifen beteiligen Sie sich an einem Teil der Krankheitskosten, im Gegenzug hierzu wird die Versicherung die monatlichen Beiträge senken.
Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen frei vereinbaren. Dabei sind Beträge von 50-5.000 Euro pro Jahr möglich. Neben der Höhe der Selbstbeteiligung unterscheiden sich die Tarife auch in der Form der Selbstbeteiligung.
So können Sie beispielsweise einen Tarif wählen, bei dem Sie auf alle Vertragsbestandteile (ambulant, stationär, Zahnbehandlungen) Selbstbehalte vereinbaren, was zumeist bei Kompakt-Tarifen möglich ist. Dem gegenüber steht der Selbstbehalt in Teilbereichen, die Sie vornehmlich bei den Modul-Tarifen nutzen können. Durch die individuelle Zusammenstellung ihres Tarifes können Sie so auch individuelle Selbstbehalte wählen.
Letztlich ist es auch möglich, die Selbstbeteiligung prozentual zu vereinbaren. In diesen Fällen übernehmen Sie für jede Behandlung 10-30% der Kosten, den Rest trägt die Versicherung. Meist können Sie in diesen Fällen auch noch eine Höchstgrenze für Ihre Selbstbeteiligung von beispielsweise 500 Euro vereinbaren. So schützen Sie sich bei größeren Operationen vor einem zu hohen Kostenrisiko.
Ob sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung für Sie tatsächlich lohnt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Als chronisch Kranker beispielsweise lohnt sich die Selbstbeteiligung meist nicht, da die Kostenersparnis der Beiträge durch Zusatzzahlungen wieder amortisiert bzw. sogar überschritten wird. Auch für Sie als Arbeitnehmer kann sich die Selbstbeteiligung negativ auswirken, da Ihr Arbeitgeber zwar einen Teil Ihrer Beiträge, nicht aber den Selbstbehalt übernimmt.