Private Krankenversicherung Studenten
Als Student unterliegen Sie in der Regel der Versicherungspflicht durch die Studentische Krankenversicherung. Diese kann bis zum 14. Fachsemester, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Alternativ haben Sie als Student mitunter auch die Möglichkeit, über die gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert zu sein. Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie dann die Standardleistungen, die sich am von der Bundesregierung festgelegten Leistungskatalog orientieren. Eventuell vorhandene Leistungslücken können Sie durch den Abschluss verschiedener Krankenzusatzversicherungen, beispielsweise einer Zahnversicherung oder einer Versicherung für stationäre Behandlungen, schließen.
Auf der anderen Seite besteht für Sie auch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Bis zu drei Monate nach Studienbeginn haben Sie Zeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und eine private Krankenversicherung zu wählen. Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht richten Sie an Ihre derzeitige gesetzliche Krankenversicherung, wobei die jeweiligen Fristen unbedingt beachtet werden müssen.
Die Tarife, die die privaten Krankenversicherungen für Studenten bieten, unterscheiden sich in ihren Leistungen kaum von den “Normaltarifen”. Einzig der Preisunterschied ist erheblich. So haben Sie als Student mit entsprechenden Studententarifen die Möglichkeit, umfangreiche Leistungen der PKV schon für weniger als 100 Euro pro Monat in Anspruch zu nehmen. Vor allem junge Männer können dabei günstige Versicherungen abschließen, für Frauen hingegen gelten häufig höhere Beiträge. Auch sollten Sie beachten, dass die private Krankenversicherung keine kostenfreie Familienversicherung bietet, so dass sich die Versicherung oft nicht rechnet, wenn Sie bereits Familie haben.