Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährleistet, dass jeder Bürger ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen kann, und zwar unabhängig seines Einkommens. Hierfür sind monatliche Beiträge zu zahlen, die sich nicht, wie bei der privaten Krankenversicherung, am Alter sowie am Geschlecht orientieren, sondern ausschließlich vom Bruttoeinkommen abhängen.
Dabei berechnen die gesetzlichen Krankenversicherungen derzeit einen Beitragssatz von 14,9%, der von der Bundesregierung einheitlich für alle Krankenkassen vorgegeben wurde. Somit leisten Sie als Geringverdiener deutlich niedrigere Beiträge als dann, wenn Sie als gut verdienender Geschäftsführer tätig sind.
Trotz dessen müssen Sie nicht fürchten, dass Ihre Beitragsbelastung zu groß wird, denn die Bundesregierung legt ebenfalls die Bemessungsgrenze fest. Diese Einkommensgrenze, die im aktuellen Jahr 2009 bei 44.100 Euro liegt, gibt an, bis zu welchem Einkommen Ihre Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung steigen. Haben Sie diese Einkommensgrenze erreicht, wird nur noch die Beitragsbemessungsgrenze als Einkommen zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Einkommensteile hingegen werden nicht mehr berücksichtigt.
Neben der Bemessungsgrenze existiert im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Versicherungspflichtgrenze. Diese gibt an, bis zu welchem Einkommen Sie pflichtversichert sind, und somit der gesetzlichen Krankenversicherung angehören müssen. Übersteigt Ihr Einkommen diese Grenze, können Sie sich privat versichern und dabei alle Vorteile der Privaten Krankenversicherung nutzen.