Private Krankenversicherung Bemessungsgrundlage
Als Bemessungsgrundlage oder Beitragsbemessungsgrenze wird die maximale Einkommensgrenze für die Berechnung der monatlichen Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet. Auch dann, wenn das Einkommen diese Bemessungsgrundlage überschreitet, müssen Sie als Versicherter keine Zusatzzahlungen leisten, Ihre Kosten bleiben also auch bei weiteren Lohnerhöhungen konstant. Allerdings bleibt die Bemessungsgrundlage nicht stabil, sondern sie wird jährlich von der Bundesregierung neu festgelegt. Für das Jahr 2010 wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 45.000 Euro Jahreseinkommen festgelegt.
Noch bis vor einigen Jahren waren die Bemessungsgrundlage sowie die Versicherungspflichtgrenze identisch. Letztere gibt an, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Aufgrund der zunehmenden Finanznot der gesetzlichen Krankenversicherung war die Bundesregierung jedoch versucht, den Kreis der versicherungspflichtigen Menschen in Deutschland zu vergrößern, um die Finanzierung der Beiträge auf eine breitere Basis zu stellen.
Dazu wurde im Jahr 2003 die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von vormals 40.500 Euro auf damals 45.900 Euro angehoben. Aktuell müssen Sie als Arbeitnehmer jedoch bereits 48.600 Euro verdienen, um die Versicherungsfreiheit beantragen zu können. Zudem ist es seit 2007 notwendig, nicht mehr nur in einem, sondern in drei aufeinander folgenden Jahren diese Verdienstgrenze zu überschreiten.