Private Krankenversicherung Einkommensgrenze
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich ausschließlich an Ihrem Einkommen. Von der Bundesregierung wurde aktuell ein Einheitsbeitragssatz von 14,9% des Bruttoentgeltes festgelegt, der Ihnen von Ihrem Arbeitgeber direkt vom Einkommen abgezogen und an die Krankenversicherung überwiesen wird.
Die Orientierung der Beitragshöhe am Einkommen ist jedoch an die Beitragsbemessungsgrenze gebunden. Erreichen Sie aktuell ein Jahresbruttoeinkommen von 44.100 Euro, werden Ihre Beiträge gedeckelt. Sie müssen demnach steigende Beiträge nur bis zu dieser Einkommensgrenze tragen, bei einem eventuell höheren Einkommen bleiben Ihre Beiträge dann stabil. Dies ist sowohl für Sie als Arbeitnehmer wie auch für Ihren Arbeitgeber vorteilhaft, denn die Beiträge werden von beiden Seiten getragen, so dass die Belastung damit berechenbar bleibt.
Im Rahmen der Krankenversicherung existiert jedoch noch eine weitere Einkommensgrenze, die Versicherungspflichtgrenze. Erzielen Sie aktuell ein Einkommen oberhalb von 48.600 Euro, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, denn es besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr.
Um den Wechsel in die PKV jedoch zu erschweren, muss nach aktueller Rechtssprechung die Einkommensgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überstiegen werden, so dass der Wechsel erst im vierten Jahr möglich ist. Wichtig ist dabei, dass Ihr Einkommen voraussichtlich auch in den Folgejahren die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.