Private Krankenversicherung Krankengeld
Als Krankengeld wird in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verstanden, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an Sie als Versicherten überwiesen wird.
Sie erhalten das Krankengeld jedoch nicht ab dem ersten Tag Ihrer Erkrankung, denn Ihr Arbeitgeber ist in den ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Erst im Anschluss daran wird dann das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung fällig, welches mindestens 70% des letzten Bruttoeinkommens, maximal aber 90% des letzten Nettoeinkommens pro Monat beträgt. Bei dieser Berechnung werden nicht nur Sonderzahlungen in den letzten zwölf Monaten berücksichtigt, sondern auch Überstunden, die regelmäßig angefallen sind.
Die Berechnung der Höhe des Krankengeldes erfolgt dabei immer nur für einen Kalendertag. In vollen Monaten wird das Krankengeld für 30 Tage überwiesen, ansonsten wird die Anzahl der Fehltage bei Teilmonaten berücksichtigt.
Grundsätzlich erhalten Sie die Leistung des Krankengeldes immer dann, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Selbstständigen werden jedoch meist keine Tarife mit Krankengeld angeboten, im Krankheitsfall bedeutet dies unter Umständen einen Verdienstausfall, der weitreichende Folgen haben kann.
Die Alternative für Selbstständige sind Krankentagegeldversicherungen, die entweder beim Abschluss der Krankenvollversicherung integriert oder aber als Zusatzversicherung abgeschlossen werden können. Derartige Zusatzversicherungen können Sie auch als Arbeitnehmer abschließen, um die Differenz von Nettolohn und der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen.