Private Krankenversicherung Mindestgehalt
Die private Krankenversicherung bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse einige Vorteile. So entfallen beispielsweise Zuzahlungen bei Medikamenten, auch die Praxisgebühr wird nicht fällig. Es ist daher nicht verwunderlich, dass viele gesetzlich Versicherte den Wunsch haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer jedoch nur dann möglich, wenn das Einkommen ein von der Regierung festgelegtes Mindestgehalt überschreitet. Dieses Mindestgehalt, welches auch als Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet wird, liegt im Jahr 2009 bei 48.600 Euro.
Nur dann, wenn Ihr Einkommen diese Grenze überschreitet, können Sie wechseln. Seit 2007 müssen Sie jedoch nachweisen, dass Ihr Mindestgehalt in drei aufeinander folgenden Jahren diese Grenze überschritten hat.
Neben der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze kennt das Gesetz zu dem die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese wurde eingeführt, da im Jahr 2003 die Verdienstgrenzen stark von vorher 40.500 auf nun 45.900 Euro angehoben wurden. Um zu verhindern, dass bereits privat Versicherte aufgrund dieser Anhebung wieder versicherungspflichtig werden, gilt für diesen Personenkreis seither die besondere Entgeltgrenze, die derzeit bei 44.100 Euro pro Jahr liegt. Beide Grenzen, sowohl die allgemeine wie auch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden seitens der Bundesregierung jährlich der allgemeinen Lohnsteigerung angepasst.