Private Krankenversicherung Mindestverdienst

Um die Leistungen der privaten Krankenversicherung nutzen zu können, müssen Arbeitnehmer seit 2007 über mindestens drei Jahre einen Mindestverdienst von derzeit 48.600 Euro nachweisen. Dieser Mindestverdienst, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, bleibt in diesen Jahren jedoch nicht konstant, sondern die Verdienstgrenze wird der allgemeinen Einkommenssteigerung angepasst. Für 2010 hat die Bundesregierung daher einen Mindestverdienst von 49.950 Euro festgelegt.

Umgerechnet auf Ihr Monatseinkommen bedeutet dies, dass Ihr Bruttoverdienst aktuell bei 4.050 Euro liegen muss, um eine private Krankenversicherung abschließen zu können. Dabei sollten Sie beachten, dass nicht nur das monatliche Bruttoeinkommen, sondern auch Sondergehälter in die Berechnung des Mindestverdienstes eingerechnet werden. Sofern Sie nicht nur zwölf, sondern gar 13 Gehälter beziehen, überschreiten Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze schon dann, wenn Sie monatlich 3.738,46 Euro von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Haben Sie drei Jahre in Folge den Mindestverdienst erreicht oder gar überschritten, können Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Wird diese Befreiung gewährt, können Sie jetzt eine private Krankenvollversicherung abschließen, an deren Kosten sich Ihr Arbeitgeber ebenso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass einige Arbeitgeber hierbei lediglich 50% des Höchstbetrages der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen, wodurch meist nicht die Hälfte Ihrer Versicherungskosten abgedeckt ist. Durch den Einschluss von Selbstbehalten können Sie Ihre Versicherungsprämien jedoch reduzieren.

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