Private Krankenversicherung Voraussetzungen
Private Krankenversicherungen machen den Eintritt von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und den zu versichernden Leistungen abhängig. Während für Selbständige und Beamte vor allem von Seiten der Privaten Krankenversicherung Hinterungsgründe gelten können, stehen Angestellte vor gesetzlichen Einschränkungen.
Die folgenden Personengruppen, können rein rechtlich in die Private Krankenversicherung wechseln:
- Arbeitnehmer mit einem Jahres-Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
- Selbstständige und Freiberufler unabhängig von der Höhe ihres Brutto-Einkommens
- Beamte und andere Beihilfeberechtigte Berufsgruppen wie zum Beispiel Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete
Arbeitnehmer
Über die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren müssen Arbeitnehmer ein Einkommen jenseits der Versicherungspflichgrenze vorweisen. Dies liegt für das Jahr 2009 bei 4050 Euro monatlichen Bruttoverdienst. Im Jahr 2010 wird die Versicherungspflichtgrenze auf 4.162,50 Euro monatlich angehoben.
Selbständige und Freiberufler
Selbständige und Freiberufler unterliegen der Versicherungspflichgrenze nicht und können rein rechtlich sofort in der Privaten Krankenversicherung gegen einen möglichen Krankheitsfall versichert werden. Eine Gesundheitsprüfung und mögliche Ablehnung durch die Private Krankenversicherung bleibt hierbei unberührt.
Beamte und Beamtenanwärter
Beamte und Beamtenanwärter zählen zu den Berufsgruppen, die in die Private Krankenversicherung eintreten dürfen. Anders als Selbständige sind Beamte beihilfeberechtigt und zahlen dadurch lediglich einen Teil der Versicherungskosten. Der Beihilfeanteil beträgt je nach Bundesland zwischen 50% und 80% des Betrags, welcher für die gesetzliche Krankenversicherung aufgewendet werden müsste. Den Rest der Versicherungskosten zahlen die Beamte aus eigener Tasche.
Studenten
Studenten haben bei der Wahl der Krankenversicherung zwei Optionen. Einserseits können sich Studenten bis einschließlich des 25. Lebensjahr in der Gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern kostenlos mitversichern lassen und anschließend weiterhin freiwillig versichern. Alternativ haben Studienanfänger die Möglichkeit, sich vor Antritt des Studiums oder innerhalb der ersten drei Monate des Studiums von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in die Private Krankenversicherung zu wechseln.