Was bringt das Bürgerentlastungsgesetzt für privat Versicherte

21 Dezember 2009 Kein Kommentar

Ab dem Jahr 2010 bestehen sowohl für Versicherte in der privaten als auch gesetzlichen Krankenversicherung mehrere Reformen zur Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen.

Mit dem so genannten “Bürgerentlastungsgesetz” werden Bürger in Deutschland mit einem Gesamtpaket von fast 10 Milliarden Euro entlastet. Im Zuge der Reform sollen erstmals alle existenzsichernden Aufwendungen einer grundlegenden Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Sie sind dann in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

Bei Versicherten der privaten Krankenversicherung gilt dies für Basisleistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Leistungen oberhalb der Grundversorgung wie zum Beispiel das Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung werden berücksichtigt.

Zudem wurden die Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit aller Vorsorgeaufwendungen aufgestockt. Angestellte können künftig 1.900 Euro als Sonderausgaben und Selbstständige statt 2.400 Euro künftig 2.800 Euro geltend machen. Vor der Reform war die Abzugsfähigkeit für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie anderen Versicherungsbeiträgen auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1.500 Euro beschränkt.

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