Private Krankenversicherung Wechsel

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Als Versicherter der privaten Krankenversicherung können Sie Ihren Versicherer frei wählen. Dies ermöglicht Ihnen auch, bei Unzufriedenheit oder im Fall von Beitragserhöhungen zu kündigen und zu einer anderen Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Hierzu müssen Sie die Kündigungsfristen Ihrer Versicherung beachten, die Sie über die AGB herauslesen können. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist der PKV drei Monate zum Ende eines Kalender- oder Versicherungsjahres. Um Versicherte langfristig an sich zu binden, werden oftmals bei Vertragsabschluss auch drei bis fünf kündigungsfreie Jahre vereinbart, so dass Sie dann in dieser Zeit nicht zu einer anderen Versicherung wechseln können.

Ihr Wechsel der PKV sollte jedoch gut überlegt sein, denn er kann sowohl Vor- wie auch Nachteile mit sich bringen. Zum einen haben Sie die Möglichkeit, eine günstigere Krankenversicherung zu finden und mit dem neuen Tarif einige hundert Euro zu sparen. Diese Einsparungen sind zum einen durch eine günstigere Kostenstruktur der Versicherung, zum anderen aber auch durch die Einbeziehung eines Selbstbehaltes oder verringerte Leistungen der PKV möglich.

Da die Versicherung Ihre Beiträge jedoch anhand des Alters sowie eventueller Gesundheitsschäden berechnet, kann dies unter Umständen dazu führen, dass Sie auch bei einer günstigeren Versicherung mit hohen Prämienaufschlägen rechnen müssen. Es lohnt sich daher, vor dem Wechsel das Angebot der neuen Versicherung zu vergleichen.

Mit der Gesundheitsreform im Jahr 2009 wurde der Wechsel dahingehend vereinfacht, das für alte Verträge vom 01.09.2009 bis 31.06.2009 Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs mitgenommen werden konnten. Dies galt nicht nur für den Wechsel in den Basistarif, sondern für alle Tarife. Dies war vor der Reform nicht möglich und ein Wechsel damit in den meisten Fällen unanttraktiv. Wer sich ab dem 1. Januar 2009 neu privat versichert, hat einen unbegrenzten Anspruch auf Mitnahme der Alterungsrückstellungen.

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