Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten in der gesetzlichen Krankenversicherung

11 Januar 2010 Kein Kommentar

Grundsätzlich müssen alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung Zusatzbeiträge beim Kauf von Medikamenten leisten. Unter bestimmten Umständen können sich Versicherte jedoch von dieser Pflicht befreien lassen.

Bei der Zuzahlungsbefreiung gilt die Regel, dass nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens oder ein Prozent bei chronisch kranken Menschen eine Befreiung möglich ist. Wird diese gewährt, so fallen beim Gang in die Apotheke keine weiteren Kosten an. Dies gilt natürlich nur für ärztlich verschrieben Medikamente auf Rezept. Ohne Rezept sind selbstverständlich die Gesamtkosten zu tragen und es können nur rezeptfreie Arzneimittel gekauft werden. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind generell zuzahlungsbefreit.

Bestehende Zuzahlungsbefreiungen für Arzneimittel laufen mit Ende des Kalenderjahres 2009 aus. Versicherte sollten sich daher mit Beginn des Jahres 2010 erneut über eine mögliche Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse informieren.

In der privaten Krankenversicherung erhält der Versicherte oberhalb des vereinbarten Selbstbehalts eine vollständige Erstattung der Medikamente.

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